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Lärmsanierungsprogramm Bruchhof

Für den Abschnitt Bruchhof wurde im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes eine schalltechnische Untersuchung nach den Kriterien der Förderrichtlinie „Lärmsanierung Schiene“ erstellt.

 

Das Ergebnis ergab auf beiden Seiten der Bahntasse jeweils eine Lärmschutzwand, die mit einer Länge von 670 Meter entlang des Bahnwegs und mit einer Länge 1.000 Meter entlang der Kaiserslauterer Straße förderfähig ist. Zum Nachweis der schalltechnischen Wirkung der beiden Wände, wurden jeweils drei unterschiedliche Höhen und zwar mit 2/ 2,5 und 3 Meter ab Schienen- bzw. Geländeoberkante gerechnet.

 

Die möglichen Maßnahmen wurden bei einer öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung am 27. August 2012 im Sportheim seitens der DB ProjektBau GmbH vorgestellt und erläutert. Die anschließende Diskussion mit den anwesenden Anwohnern zeigte, dass die Lärmschutzwände grundsätzlich begrüßt wurden, bezüglich der Höhe gab es jedoch unterschiedliche Auffassungen. 
Seitens der Stadtverwaltung wurde daher den anwesenden Anwohnern zugesichert, ein Meinungsbild über einen Stimmzettel von allen Anliegern einzuholen. In die Abstimmung einbezogen werden alle Eigentümer, deren Gebäude im Bereich der geplanten Lärmschutzwände liegen und Grenzwertüberschreitungen an deren Außenfassaden haben.

 

Um ein möglichst umfassendes Stimmungsbild zu erhalten, werden die Eigentümer gebeten, bei der Erhebung eines Meinungsbildes über die gewünschte Höhe der beiden Lärmschutzwände zu helfen und den angehängten Abstimmungszettel an uns zurückzusenden. Es werden nur zurückgesandte Stimmen gewertet. Planunterlagen hierzu können Sie einsehen im Rathaus Zimmer 419 (Stadtplanung und Vermessung).

 

Nutzen Sie Ihre Chance zur Mitbestimmung und senden Sie den Abstimmungszettel bis zum 15. Oktober 2012 an das Amt für Stadtplanung und Vermessung, Am Forum 5 66424 Homburg zurück oder per Fax an 06841 / 101475.

 

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass bei einer Ablehnung der vorgeschlagenen Lärmschutzwände eine Revidierung dieser Entscheidung – also die Errichtung der Wand zu einem späteren Zeitpunkt – nicht möglich ist. Alternativ können in diesem Fall die Eigentümer die Förderung von Schallschutzfenstern – entsprechend der Förderkriterien – in Anspruch nehmen. Gefördert werden nur Schallschutzfenster für Schlafräume von Gebäuden, die vor 1974 errichtet wurden. Hierfür ist seitens des Eigentümers ein Eigenanteil von 25 % der förderfähigen Kosten selbst zu tragen.

 

Anlagen: