Antrag auf Erziehungsgeld und nach dem Schwerbehindertengesetz
Das Bürgeramt ist zuständig für die Ausgabe und Annahme der entsprechenden Anträge.
Zur Bearbeitung werden sie an das Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung in Saarbrücken weitergeleitet. Dieses erteilt den Bescheid an den Antragsteller.



















