Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen
Zweck:
Untersuchungsberechtigungsscheine sind nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für alle Jugendliche vorgeschrieben, die in das Berufsleben eintreten.
Die Ausstellung erfolgt für Personen unter 18 Jahren.
Sie ist kostenlos.
Eine Vorlage des Personalausweises ist erforderlich.



















