Bei der An-, Ab- und Ummeldung sind dem Bürgeramt alle entsprechenden Ausweisdokumente (z.B. Bundespersonalausweis, Reisepass etc.) vorzulegen.
Die Meldefrist beträgt generell eine Woche.
Anmeldung
Bei Zuzug nach Homburg hat sich die meldepflichtige Person nur beim Bürgeramt der Kreisstadt Homburg anzumelden. Eine Abmeldung bei der bisherigen Wohnortgemeinde ist nicht mehr erforderlich.
Abmeldung
Eine Abmeldung ist nur noch in den Fällen erforderlich, in denen die meldepflichtige Person den Nebenwohnsitz in Homburg aufgibt oder ins Ausland verzieht.
Formular "Abmeldung eines Nebenwohnsitzes"
Ummeldung
Der Umzug innerhalb von Homburg ist dem Bürgeramt der Kreisstadt Homburg anzuzeigen.
Bezüglich Detailfragen setzen Sie sich bitte mit dem Bürgeramt in Verbindung.



















