In diesem Abschnitt finden Sie Informationen über die Zusammensetzung der politischen Gremien sowie die Ergebnisse der Wahlen zum Bundestag, Landtag, Stadtrat sowie zu den Ortsräten.
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Aktuelles aus dem Stadtrat
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Bekanntmachung der Tagesordnung:
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Begleitbeschlüsse zum Haushalt 2011
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom Donnerstag, dem 09.12.2010, folgende Begleitbeschlüsse zum Haushalt 2011 einstimmig gefasst:
Artikel 1 – Schul- und Sportturnhallen
Bei der Luitpoldschule in Erbach wird im kleinstmöglichen Umfang eine reine Schulturnhalle errichtet. Damit entfällt der Fahrdienst für den Sportunterricht im Sportzentrum Erbach, in Jägersburg oder der Sporthalle Hohenburgschule, was eine signifikante und dauerhafte Einsparung zur Folge hat. Insbesondere beim Sportzentrum Erbach entstehen weitere Einsparungen, weil das Zentrum dann erst in den frühen Nachmittagsstunden öffnen muss.
Die Stadt beteiligt sich am Ausbau der Sporthalle an der Sandrennbahnschule des Kreises einmalig mit einem Betrag von 1,5 Mio. €. Damit sollen größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern ermöglicht werden. Entsprechende Veranstaltungen, die während des Umbaus und der Sanierung des Sportzentrums dort nicht mehr abgehalten werden können, sollen während der Bauarbeiten in die Sandrennbahnschule verlagert werden. Das dauerhafte Nutzungsrecht für den Vereinsport wird zwischen Kreis und Stadt vertraglich konkretisiert.
Das Sportzentrum Erbach wird umgebaut und saniert. Es hat überregionale Bedeutung insbesondere für den Saarsport. Diese gilt es auch und gerade in Erfüllung der Aufgabe Homburgs als Mittelzentrum mit teilweise oberzentraler Funktion (Universitätskliniken) zu erhalten. Bis zum Umbau und zur Sanierung werden Verbesserungen ausgesetzt und der Unterhaltungsaufwand auf die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen beschränkt.
Artikel 2 – Ganzjahresbad
Der Stadtrat möge die Errichtung einer Bäderanlage am neuen Standort an der Kaiserslauterer Straße beschließen. Damit erfüllt die Stadt Homburg ihre Aufgabe als Mittelzentrum mit darüber hinaus teilweise oberzentraler Funktion (Universitätskliniken). Der abgeschlossene Vorentwurf hierzu ist über den zuständigen Ausschuss dem Stadtrat bis zu seiner Sitzung, voraussichtlich am 17.04.2011 vorzulegen.
Als Finanzierungsbeitrag und weil für die Eröffnung des Freibades im Frühjahr 2011 ein erheblicher Erhaltungsaufwand zu finanzieren wäre, bleibt das Freibad in der Brunnenstraße, unter der Voraussetzung, dass am 17.04.2011 der Vorentwurf für die neue Bäderanlage beschlossen werden kann, ab 2011 geschlossen. Die Schließung des Freibades ist im Haushaltsplan 2011 darzustellen.
Das Hallenbad am Forum bleibt bis zur Eröffnung der neuen Bäderanlage zumindest für Schul- und Vereins-Sportschwimmen geöffnet.
Artikel 3 – Musikschule
Die Musikschule wird als Regiebetrieb der Stadt Homburg geschlossen. Der Betrieb einer Musikschule wird in eine zu gründende GmbH oder eine andere geeignete Rechtsform verlagert. Die Umgründung wird bis zum Beginn des Schuljahres 2011/2012 abgeschlossen. Unabhängig von Personalübernahmen, Grundbesitz u. ä. gehen wirtschaftlich alle Erträge und Aufwendungen der Musikschule zum 01.08.2011 auf die GmbH über. Im Haushalt der Stadt werden nur sieben Zwölftel des Jahresbedarfes 2011 eingestellt.
Die Musikschule wird je nach Wahl der Rechtsform von der Stadt mit einem Eigenkapital von bis zu 1 Mio. Euro ausgestattet. Andere können bis zu einem Anteil von zusammen höchstens 49 % Anteile an der GmbH erwerben.
Das Gebäude der Musikschule ist marode und steht nur noch für eine sehr begrenzte Zeit zur Verfügung. Die GmbH baut zwei städtische ehemalige Wohngebäude in der Lappentascher Str. 100 zu einer neuen Musikschule um und errichtet zwischen den Gebäuden und einer neu zu errichtenden Kinderbetreuungseinrichtung eine multifunktional nutzbare Aula.
Das jetzige Musikschulgebäude in der Gerberstraße wird abgerissen und zusammen mit anderen Grundstücken in diesem Bereich vorzugsweise für eine Wohnbaunutzung auf dem Immobilienmarkt angeboten.
Artikel 4 – Kinderspielplätze
Statistisch hat die Stadt Homburg mit 67 Kinderspielplätzen fast doppelt so viele wie die Städte und Gemeinden im Saarland durchschnittlich. Der Stadtrat möge daher eine kritische Überprüfung des Bedarfs beschließen mit der Vorgabe, die Anzahl der Einrichtungen nach eingehender Prüfung zu reduzieren, insbesondere damit die verbleibenden Kinderspielplätze bei guter Qualität erhalten werden können. Die Vorschläge bezüglich zu schließender Einrichtungen sind vor Beschlussfassung im Stadtrat mit den Ortsräten bzw. den Ortsvertrauensleuten abzustimmen. Die ausgewählten Einrichtungen sind bis zum 01.04.2011 zu schließen, wobei alle Anforderungen an Verkehrssicherungspflichten erfüllt sein müssen.
Artikel 5 – Bestattungswesen
Die Bestattungskultur hat sich auch in Homburg wesentlich geändert. Nicht nur die Zunahme der Feuerbestattungen führt zu einer wesentlich geringeren Inanspruchnahme der städtischen Einrichtungen. Der in der Vergangenheit zu kalkulierende Platzbedarf hat sich erheblich verringert; desgleichen die Nutzungszahlen der sonstigen Einrichtungen wie Aufbewahrungszellen und Aussegnungshallen.
Bei gleich bleibenden Kosten haben sich daher die von den Gebührenpflichtigen aufzubringenden Kosten je Bestattungs- oder Benutzungsfall entsprechend erhöht. Die Vielzahl der belegbaren Grabarten und die Anzahl der Friedhöfe führen zu weiteren erheblichen Kostenerhöhungen. Einzelne neue Grabarten sind dagegen kosten- und gebührenmäßig nicht erfasst.
Der Stadtrat möge beschließen, den Bedarf an Grabstellen und Bestattungseinrichtungen nach den derzeitigen Prognosen neu zu kalkulieren und entsprechende Gebührensätze zu berechnen. Der Entwurf einer neuen Gebührensatzung, die den voraussichtlichen Bedarf und die bestehenden Kostendeckungsgrundsätze berücksichtigt, ist im ersten Halbjahr 2011 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Bis der Bedarf an Grabstellen und den anderen Bestattungseinrichtungen endgültig feststeht, werden Erweiterungen und Erneuerungen in der Fläche und an Gebäuden, sowie Verbesserungen bei allen Bestattungseinrichtungen ausgesetzt.
Kosteneinsparungen durch Abgabe von Aufgaben und Einrichtungen, die übertragbar sind, an leistungsfähige und verantwortungsbewusste Dritte sind zu prüfen.
Artikel 6 – Hohenburgschule
Der Stadtrat hält an den Grundzügen der von Prof. Rollmann im Bauausschuss vom Donnerstag, dem 16.09.2010 vorgetragenen Ideen zur baulichen Umgestaltung und Sanierung der Hohenburgschule fest.
Bis zu einer endgültigen Verwendung werden Verbesserungen ausgesetzt und der Unterhaltungsaufwand auf unausweichliche Erhaltungsmaßnahme beschränkt.
Der Stadtrat strebt eine Lösung im Zusammenhang mit der Bebauung des Enklerplatzes an, da dann auch im Bereich Hohenburgschule neue Potentiale entstehen, die heute noch nicht vorhanden sind.
Artikel 7 – Einrichtungen in den Stadtteilen
Die Situation in den Stadtteilen ist gleichzeitig geprägt einerseits von einem hohen Bedarf an multifunktionalen Einrichtungen, die der Förderung der örtlichen Gemeinschaft dienen und andererseits von teilweise erheblichem (Teil-) Erneuerungsbedarf der städtischen, sowie vom Abbau kirchlicher Einrichtungen.
Der Stadtrat möge beschließen, den Bestand an örtlichen Einrichtungen unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung neu zu bemessen.
Bis eine solche Bedarfsfeststellung erfolgt ist, werden alle Maßnahmen und Verbesserungen bei allen Einrichtungen ausgesetzt und der Unterhaltungsaufwand auf das unbedingt notwendige beschränkt.
Bei allen Einrichtungen sind alle Möglichkeiten der Erhöhung der Kostendeckungsgrade darzustellen und zu bewerten.




















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