Bei Sperrmüll handelt es sich um feste, sperrige Abfälle, die – selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung – nicht in die zugelassenen 120-l oder 240-l Restabfall-Gefäße passen. In der Regel sind es ausgediente Haushaltsgegenstände, die zu den jeweiligen Abfuhrterminen den Straßenrand säumen. Die einzelnen Sperrmüllteile sollten das Gewicht von 30 kg und die Größe von 1,80 m x 1,40 m nicht überschreiten.
Sperrmüll oder Nicht-Sperrmüll?
Das gehört zum Sperrmüll: z. B.
- Bettgestelle
- Fahrräder
- Kinderwagen
- Matratzen
- Möbel
- Ölöfen (Tank ausbauen)
- Regale
Das gehört nicht zum Sperrmüll:
alles, was in der Grauen Tonne, in der Biotonne, im Gelben Sack, in Glas- und Papiercontainern entsorgt werden kann, sowie private Sonderabfälle und Elektrogeräte. Ausgeschlossen sind ebenfalls Türen, Fenster und Bodenbeläge.
Sperrmüllanmeldung:
Herr Emser
Telefon: 101-914
Nur während der Dienstzeit oder per e-mail



















