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Pressemitteilung vom 03.09.2010
Alle Deutschen ab 16 Jahren müssen Ausweis besitzen
Zum 1. November 2010 wird der neue elektronische Personalausweis eingeführt. Mit Einführung dieses neuen Ausweises wird es neue Arbeitsabläufe in den Melde- und Passämtern der Kommunen geben. Generell soll mit der Einführung des neuen Personalausweises erreicht werden, die Voraussetzungen für eine sichere Kommunikation und Authentisierung zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Unternehmen in den neuen Medien zu schaffen.
Über 60 Millionen Bürgerinnen und Bürger nutzen ihren Personalausweis schon heute nicht nur zum Identitätsnachweis, sondern vor allem im privaten Umfeld, beispielsweise beim Eröffnen eines Bankkontos, beim Erwerb altersbeschränkter Waren oder beim Abholen von Einschreiben bei der Post. Mittlerweile verlagern sich diese Transaktionen und Prozesse immer mehr in das Internet. Einen vergleichbaren Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt, der die gebotenen Sicherheitsaspekte erfüllt, gibt es bislang nicht. Mit der Einführung des neuen Personalausweises soll diese Lücke geschlossen werden. Durch das nur noch scheckkartengroße Dokument soll die elektronische Identität genauso einfach und sicher werden, wie es das Vorzeigen eines Ausweises heute ist. So soll der neue Personalausweis auch als Treiber für E-Government-Dienstleistungen wirken.
Die herkömmliche Funktion als Sichtausweis mit Lichtbild und gedruckten Personendaten bleibt erhalten. Dazu hat der neue Ausweis einen kontaktlosen Chip im Karteninneren und eine elektronische Ausweisfunktion für Transaktionen im Internet und an Automaten. Auch wird er vorbereitet für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente. Als Schutz gegen Missbrauch dient ein digitales Lichtbild und Fingerabdrücke (freiwillig) zur eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Besitzer.
Gleichzeitig weist das Bürgeramt der Stadtverwaltung darauf hin, dass nach § 1 des Gesetzes über den Personalausweis alle Deutsche im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, verpflichtet sind, einen Personalausweis zu besitzen. Die gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen. Außerdem sind diese Personen verpflichtet, den Personalausweis zu aktualisieren, wenn sich die Anschrift geändert hat und den Verlust des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde anzuzeigen. Die zuständige Personalausweisbehörde für die Bürgerinnen und Bürger in Homburg ist das Bürgeramt im Rathaus.



















