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Pressemitteilung vom 07.09.2010
Ab 2011 wird EU-einheitlicher Parkausweis eingeführt
Ab dem 1. Januar 2011 tritt ein neuer EU-einheitlicher Parkausweis in Kraft, der das Parken auf Behindertenparkplätzen erlaubt. Damit verlieren alle Parkausweise, die vor 2001 ausgestellt wurden, am 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit. Auf dem neuen EU-Parkausweis werden persönliche Informationen auf der Rückseite eingetragen, um das Einsehen dieser Daten für jedermann zu vermeiden. Weiter wird ein Passfoto benötigt, um den Parkausweis an die EU-Richtlinien anpassen zu können.
Der Ausweis ist für Homburger Bürgerinnen und Bürger wie bisher bei der Straßenverkehrsbehörde bei der Kreisverwaltung zu beantragen.
Wer 2011 mit einem nicht EU-konformen Behindertenparkausweis parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Bußgeldern rechnen.
Weitere Informationen bei Margareta Bonaventura, Straßenverkehrsbehörde Homburg, unter Tel.: 06841/1048151 oder Kristina Glomb, Straßenverkehrsbehörde Homburg, unter Tel.: 06841/1048149.
Betroffene können sich auch direkt wenden an die Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Marion Haffner, Tel.: 0681/5013189, oder e-Mail m.haffner@arbeit.saarland.de.



















