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Bei Sperrabfall handelt es sich um feste, sperrige Abfälle, die – selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung – nicht in die zugelassenen 120-l oder 240-l Restabfall-Gefäße passen. In der Regel sind es ausgediente Haushaltsgegenstände.Die einzelnen Sperrabfallteile sollten das Gewicht von 30 kg und die Größe von 1,80 m x 1,40 m nicht überschreiten.

 

Was gehört zum Sperrabfall?

Sperrabfall sind nur Möbelteile und Hausratsgegenstände, die von der Größe her nicht in einen Mülleimer passen.

Zum Sperrabfall gehört z. B.:

  • Bettgestelle 
  • Fahrräder
  • Kinderwagen 
  • Matratzen 
  • Möbel 
  • Ölöfen (Tank ausbauen) 
  • Regale

 

Das gehört nicht zum Sperrabfall:

Alles, was in der Grauen Tonne, in der Biotonne, in der Gelben Tonne, in Glas- und Papiercontainern entsorgt werden kann, sowie private Sonderabfälle und Elektrogeräte. 

Keine Abfälle aus Gebäuderenovierungen (z.B. Fenster und Türen , Rollläden, Fußleisten, Bodenbeläge wie PVC, Teppichboden, Laminat, Paneelen sowie WC, Waschbecken, Duschkabine, Tapetenreste etc.). 
Keine Elektrogeräte, kein Bauholz, keine Kleinteile, kein Restmüll, keine Kleidung, kein Verpackungsmaterial, keine Kartonagen, keine Farben und Lacke, keine Glasplatten. Keine Abfälle in Säcken.

 

Sperrabfall selbst abgeben:

Beim Wertstoffzentrum Homburg, Am Zunderbaum, können maximal 2 Kubikmeter Sperrabfall abgegeben werden. Es fällt eine Servicegebühr von 2,00 € je angefangenen Kubikmeter an. Die Öffnungszeiten sind:

Anlieferung jeweils bis 15 Minuten vor Betriebsende möglich

Mo, Di, Mi, Fr
11:00 Uhr bis 17:00 Uhr 
Donnerstag
09:00 Uhr bis 17:00 Uhr 
Samstag 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr 

 

Abholung von Sperrabfall:

Wenn Sperrabfall abgeholt werden soll, sind bei der Terminvergabe folgende Angaben zwingend notwendig:

- Straße und Hausnummer, wo der Sperrabfall abgeholt werden soll
- Name , Vorname und Anschrift des Antragstellers (bei Umzug neue Anschrift!)     
- Auflistung aller abzuholenden Gegenstände
- Telefonnummer
- Angabe, ob Antragsteller Eigentümer oder Mieter ist
- Vollmacht des Eigentümers, wenn der Antragsteller nur Mieter ist und eine kostenfreie Abfuhr beantragt wird


Entsprechende Formulare können beim BBH abgeholt werden.

Einmalige Vollmacht des Grundstückseigentümers für die Anmeldung zur kostenlosen Sperrabfallentsorgung

Vollmacht des Grundstückseigentümers für die Anmeldung zur kostenlosen Sperrabfallentsorgung

 

Sperrabfall-Anmeldung:

Frau Ahlgrimm   Telefon 101 912   (vormittags)
Herr Emser   Telefon 101 914    
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