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Online-Anträge

Die Stadtverwaltung Homburg bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Angelegenheiten online zu erledigen.
Sollte es bei der Beantragung von Meldebescheinigungen und Führungszeugnissen zu Problemen kommen, melden Sie sich bitte per E-Mail beim Bürgeramt (buergeramt@homburg.de).

>Meldewesen online<

 

Im Zusammenhang mit der Fundbüroverwaltung der KREISSTADT HOMBURG werden folgende personenbezogene Daten erhoben:

  • Name
  • Vorname
  • Geschlecht (Briefanrede)
  • Anschrift
  • ggf. Telefonnummer
  • ggf. E-Mail Adresse

 

Nach den Bestimmungen der EU Datenschutz-Grundverordnung geben wir Ihnen als betroffene Person hierzu folgende Informationen:

 

Name und Kontaktdaten der
verantwortlichen Stelle
        Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Bürgeramt – Fundbüro –,   Stefan Müller
Rathaus   Rathaus
Am Forum 5, 66424 Homburg   Am Forum 5, 66424 Homburg

 

Zweck, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden:

Erfassung und Verwaltung von Fund- und Verlustmeldungen nach BGB § 965 - BGB § 986

Die Datenerhebung erfolgt auf freiwilliger Basis. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass diese Einwilligung ohne Angaben von Gründen jederzeit durch schriftliche Mitteilung (auch auf elektronischen Wege) an die o.g. Stelle der KREISSTADT HOMBURG für die Zukunft widerrufen werden kann. Ein solcher Widerruf berührt jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung.

 

Empfänger der personenbezogenen Daten bzw. Empfängerkategorien:

Eigentümer der Fundsache

Polizei

Kommunal- und Kreisverwaltungen

Konsulate und Botschaften

GMS-Bentheimer Softwarehaus GmbH (automatisierte Auftragsverarbeitung, Eigentümer Fundbürosoftware) (gilt nur bei FunduS.net)

 

Speicherdauer:

Die von Ihnen erhobenen Daten werden für einen Zeitraum von 3 Jahren gespeichert und danach gelöscht oder auf Antrag gelöscht.

 

Betroffenenrechte:

Als betroffene Person haben Sie nach der EU Datenschutz-Grundverordnung gegenüber dem für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung der Daten, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf eine Übertragung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten.

 

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:

Etwaige Beschwerden im Zusammenhang mit der Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten durch die KREISSTADT HOMBURG können Sie an die zuständige Datenschutzaufsichts-behörde richten:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Fritz-Dobisch-Str. 12, 66111 Saarbrücken

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