Bei der An-, Ab- und Ummeldung sind dem Bürgeramt alle entsprechenden Ausweisdokumente (z. B. Bundespersonalausweis, Reisepass etc.) sowie eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Die Meldefrist beträgt generell zwei Wochen.
Anmeldung
Bei Zuzug nach Homburg hat sich die meldepflichtige Person nur beim Bürgeramt der Kreisstadt Homburg anzumelden. Eine Abmeldung bei der bisherigen Wohnortgemeinde ist nicht mehr erforderlich.
Formular "Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich Umzug eines minderjährigen Kindes"
Abmeldung
Eine Abmeldung ist nur noch in den Fällen erforderlich, in denen die meldepflichtige Person den Nebenwohnsitz in Homburg aufgibt oder ins Ausland verzieht. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Abmeldung des Nebenwohnsitzes an die Meldebehörde der Stadt oder Gemeinde, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort nimmt man auch die Abmeldung Ihrer Homburger Zweitwohnung entgegen.
Formular "Abmeldung eines Nebenwohnsitzes"
Ummeldung
Der Umzug innerhalb von Homburg ist dem Bürgeramt der Kreisstadt Homburg anzuzeigen.
Formular "Wohnungsgeberbescheinigung"
Bezüglich Detailfragen setzen Sie sich bitte mit dem Bürgeramt in Verbindung.