Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich!
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Personalausweis
1 biometrietaugliches Lichtbild* (nicht älter als 6 Monate)
bei Antragstellung unter 16 Jahren Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
bisheriger Personalausweis, falls bereits vorhanden
Geburtsurkunde (bei Erstausstellung)
Gebühr: 22,80 Euro (bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre gültig)
Gebühr: 37,00 Euro (ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre gültig)
Zusätzliche Informationen finden Sie unter www.personalausweisportal.de
Reisepass (ePass)
1 biometrietaugliches Lichtbild* (nicht älter als 6 Monate)
bei Antragstellung unter 18 Jahren Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
Geburtsurkunde (bei Erstausstellung)
bisheriger Reisepass, falls vorhanden (Information auch unter www.ePass.de )
Gebühr: 37,50 Euro (bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre gültig), mit erweiterter Seitenzahl 59,50 Euro
Gebühr: 60,00 Euro (ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre gültig), mit erweiterter Seitenzahl 82,00 Euro
Expresspass: 32,00 Euro (zusätzlich zur Passgebühr)
Die Herstellung der Personalausweise und der Reisepässe erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin.
Es ist mit einer Bearbeitungszeit für Personalausweise von ca. 3 Wochen und für Reisepässe von ca. 4 Wochen zu rechnen.
Bitte beachten Sie, daß es während der Urlaubszeit zu längeren Bearbeitungszeiten bei der Bundesdruckerei kommen kann.
In besonderen Eilfällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises bzw. Reisepasses möglich.
Vorläufiger Personalausweis (maschinenlesbar)
Gebühr: 10,00 Euro (bitte ein biomtrietaugliches Lichtbild* mitbringen)
Vorläufiger Reisepass (maschinenlesbar)
Gebühr: 26,00 Euro (bitte ein biometrietaugliches Lichtbild* vorlegen)
Der vorläufige Reisepass kann nur ausgestellt werden, wenn der Expresspass (innerhalb von 4 Werktagen) vor Antritt der Reise nicht rechtzeitig hergestellt werden kann (Nachweise erforderlich)
Kinderreisepass (maschinenlesbar)
Geburtsurkunde des Kindes
1 biometrietaugliches Lichtbild* und eine Einverständniserklärung (Einverständniserklärung als Pdf-Datei zum Downloaden) aller Personensorgeberechtigten
Gebühr: 13,00 Euro (1 Jahr gültig; Verlängerung Gebühr 6,00 Euro bis zum 12. Lebensjahr möglich).
Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein.
Die Herstellung der vorläufigen Personalausweise, vorläufigen Reisepässe und der Kinderreisepässe erfolgt vor Ort durch das Bürgeramt
*Lichtbildtafel der Bundesdruckerei
eID-Karte (Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis)
Das „Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis“ (eID-Karte-Gesetz - eIDKG) trat am 1. November 2019 in Kraft.
Wie der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel enthält die neue Chipkarte die Online-Ausweisfunktion. Ihre Inhaberinnen und Inhaber können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00 € ausgegeben.
Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).
Formulare:
Einverständniserklärung für die Beantragung eines neuen Personalausweises für Kinder
Abholvollmacht für den Personalausweis
Abholvollmacht für den Reisepass