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Welche Fristen sind für mich entscheidend?

Für die Umtauschfrist ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes (nicht das Erteilungsdatum!) entscheidend. Diese Angaben finden Sie in Ihrem Führerscheindokument.

 

 1. Liegt das Ausstellungsjahr vor dem 1.Januar 1999, erfolgt der Umtausch nach dieser Tabelle (gegliedert nach Geburtsjahr).

 Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953* 19.1.2033
1953 – 1958 19.1.2022
1959 – 1964 19.1.2023
1965 – 1970 19.1.2024
1971 oder später 19.1.2025

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

 

 

2. Alle Führerscheindokumente mit Ausstellungsjahr ab 1. Januar 1999 müssen daher entsprechend dieser Tabelle umgetauscht werden:

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 – 2001 19.1.2026
2002 – 2004 19.1.2027
2005 – 2007 19.1.2028
2008 19.1.2029
2009 19.1.2030
2010 19.1.2031
2011 19.1.2032
2012 – 18.1.2013 19.1.2033

 

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