Im Fundbüro können gefundene Gegenstände abgegeben und vom Eigentümer abgeholt werden. Die Unterbringung gefundener oder zugelaufener Tiere erfolgt im Tierheim Homburg.
Zuständig für die Aufbewahrung von Fundsachen ist das Fundbüro des Fundortes. Der Finder kann bei der Abgabe einer Fundsache einen Anspruch auf Finderlohn geltend machen. Dieser Finderlohn ist vom Eigentümer der Fundsache an den Finder zu bezahlen. Die Höhe des Finderlohnes ist per Verordnung geregelt.
Hier können Sie sich die abgegebenen Fundsachen ansehen. Vielleicht ist der verloren gegangene Gegenstand dabei.
Kann sechs Monate nach Anzeigen des Fundes der Eigentümer nicht ermittelt werden, so hat der Finder die Möglichkeit, die Fundsache gegen eine Verwaltungsgebühr von 4 Euro zu erwerben. Wird davon kein Gebrauch gemacht, geht die Fundsache in den Besitz der Stadt über.
Die Kreis- und Universitätsstadt Homburg (Saar) versteigert die Fundsachen in einer Regionalen Internet Auktion. Sie finden hier viele interessante und z. T. auch seltene Artikel.

Reinschauen lohnt sich garantiert für Sie!
Alles muss raus und daher werden die meisten Artikel für einen Mindestpreis von nur einem Euro angeboten!
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag |
|
07:45 Uhr bis 13:00 Uhr |
Montag und Dienstag |
|
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Donnerstag |
|
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Mittwochnachmittag |
|
geschlossen |
Anschrift:
Am Forum 5, 66424 Homburg
Telefon: 06841/101 993
FAX: 06841/101 182
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!