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Die Eltern haben nicht nur ein Namensbestimmungsrecht, sondern auch ein Namensfindungsrecht. Die Namensgebung ist sicherlich modischen Entwicklungen unterworfen. Jedoch ist das Namensfindungsrecht nicht schrankenlos; auch ein erfundener Name muss als Vorname geeignet sein. Begriffe aus der Botanik, der Geographie und den Naturwissenschaften sind zugelassen. So kann ein Mädchen auch den Vornamen "Uragano-Mary" tragen. Familiennamen scheiden als Vornamen aus. Unzulässig ist es auch, Geschwistern denselben Vornamen als einzigen - Vornamen beizulegen.

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