SEPA ist die Abkürzung für "Single Euro Payments Area", den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser besteht aus 32 europäischen Ländern. Innerhalb der SEPA werden europaweit standardisierte Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen angeboten. Diese werden sowohl für den nationalen als auch für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr genutzt. Bereits erteilte schriftliche Einzugsermächtigungen können als SEPA-Lastschriftmandate weiter genutzt werden. Es muss keine neue Ermächtigung erteilt werden.
Bitte beachten Sie, dass bei der Erteilung einer Einzugsermächtigung Daten verarbeitet werden. Bevor Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, lesen Sie sich bitte unsere Datenschutzerklärung durch.
Hier können Sie das Online-Formular für das SEPA-Lastschriftmandat online ausfüllen und drucken: SEPA-Lastschriftmandat
Ab 01. Februar 2014 wird das SEPA-Zahlverfahren zur gesetzlichen Pflicht.
Jeder Kontoinhaber, ob Privatperson oder Unternehmen, ist von der Umstellung auf SEPA betroffen.
Ja, ab dem 1. Februar 2014 wird das SEPA-Zahlverfahren mit Angabe der IBAN und BIC gemäß Beschluss der Europäischen Union zur gesetzlichen Pflicht. (EG) Nr. 924/2009“ (SEPA-Verordnung)
Jeder Kontoinhaber, ob Privatperson oder Unternehmen, ist von der Umstellung auf SEPA betroffen.
Ein bedeutender Unterschied zu den bisherigen nationalen Verfahren besteht darin, dass der Überweisende und der Begünstigte (sowie deren Kreditinstitute) an Hand von IBAN und BIC anstelle von nationaler Bankleitzahl und Kontonummer zu identifizieren sind.
IBAN: IBAN steht für International Bank Account Number und ist eine standardisierte, internationale Bank-/Kontonummer für nationale und grenzüberschreitende Zahlungen. Sie besteht aus maximal 34 Stellen, die je nach Land unterschiedlich genutzt werden können. Lediglich die ersten vier Stellen sind fest definiert. Damit die IBAN leichter lesbar ist, wird sie in Blöcken zu je vier Stellen dargestellt.
BIC: BIC steht für Business Identifier Code und ist die internationale Bankleitzahl eines Kreditinstituts. Er besteht aus maximal elf Stellen und wird oft auch als SWIFT-Code bezeichnet.
Sie finden Ihre IBAN und den BIC auf Ihrem Kontoauszug. Auch im Online-Banking, etwa unter „Meine Daten“, „Kontodetails“ - je nachdem wie dieser Bereich bei Ihrem Zahlungsdienstleister benannt wird -, können Sie IBAN und BIC finden. Zudem sind diese Angaben inzwischen auch auf den Bankkundenkarten der meisten Zahlungsdienstleister aufgedruckt.
Die SEPA-Überweisung können Sie sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitende Euro-Überweisungen innerhalb der SEPA-Teilnehmerländer nutzen.
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Unsere Kontovebrindungen:
Bank | Bankleitzahl | Kontonummer | IBAN | BIC | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Postbank Saarbrücken | 59010066 | 0002600663 | DE33 5901 0066 0002 6006 63 | PBNKDEFF | ||||
KSK Saarpfalz | 59450010 | 1010350450 | DE34 5945 0010 1010 3504 50 | SALADE51HOM | ||||
Deutsche Bank Saarbrücken | 59070000 | 0005063045 | DE33 5907 0000 0506 3045 00 | DEUTDE5M555 | ||||
Commerzbank | 59080090 | 0430904200 | DE42 5908 0090 0430 9042 00 | DRESDEFF590 | ||||
Hypo Vereinsbank | 59020090 | 0005802822 | DE62 5902 0090 0005 8028 22 | HYVEDEMM432 | ||||
Bank 1 Saar | 59190000 | 0005176000 | DE58 5919 0000 0005 1760 00 | SABADE5S | ||||
Volks- und Raiffeisenbank Saarpfalz eG | 59291200 | 2034900011 | DE34 5929 1200 2034 9000 11 | GENODE51BEX | ||||
Volks- und Raiffeisenbank Saarpfalz eG | 59291200 | 2303570007 | DE46 5929 1200 2303 5700 07 | GENODE51BEX | ||||
Commerzbank | 59040000 | 0500014600 | DE49 5904 0000 0500 0146 00 | COBADEFFXXX | ||||
Sparda-Bank Südwest eG | 55090500 | 0005148219 | DE41 5509 0500 0005 1482 19 | GENODEF1S01 |
Kreissparkasse Saarpfalz
IBAN: DE34 5945 0010 1010 3504 50
BIC: SALADE51HOM
Wenn Sie bisher am Lastschrifteinzugsverfahren teilgenommen haben, wird Ihre Einzugsermächtigung automatisch in ein SEPA-Lastschriftmandat umgewandelt. Dieses Mandat ersetzt die bisherige Einzugsermächtigung.
Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Sollten Sie mit einem Zahlungseinzug nicht einverstanden sein, können Sie binnen einer Frist von 8 Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung (Fälligkeitstermin) auf Ihrem Konto ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Generell gilt das SEPA-Lastschriftmandat unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen. Sollten aber binnen 36 Monaten seit dem letzten Einzug keine Folgelastschriften vom Zahlungsempfänger eingereicht werden, verfällt dieses Lastschriftmandat. Sollen nach Ablauf dieser Frist erneut SEPA-Lastschriften eingezogen werden, muss ein neues Mandat eingeholt werden.
Das entsprechende Formular finden Sie hier: Kombi-SEPA-Lastschriftmandat
Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, muss dieses der Abt. Finanzbuchhaltung (Stadtkasse) vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original vorliegen. Eine Übermittlung per E-Mail oder Fax ist nicht möglich.
Die Pre–Notification ist Bestandteil des SEPA-Lastschriftverfahrens. Bisher gab es im deutschen Zahlungsverkehr keine vergleichbare Verpflichtung. Als Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Vertrag, Bescheid) der Kreisstadt Homburg an den Zahler geeignet, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Die entsprechende Vorabinformation erhalten Sie von uns auf dem Postweg.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine kontounabhängige und eindeutige Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers. Diese Nummer wurde für das neue SEPA-Lastschriftverfahren eingeführt und ist ein verpflichtendes Merkmal im Mandat. Die Gläubiger-Identifikationsnummer der Kreisstadt Homburg lautet: DE98ZZZ00000171059
Die Mandatsreferenz ist das vom Gläubiger individuell vergebene Kennzeichen eines SEPA-Lastschriftmandats und ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer dessen eindeutige Identifizierung. Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über "Ihre" Mandatsreferenz. Bei jedem Einzug wird diese zur Identifizierung im Kontoauszug angegeben.
Nein, bereits erteile schriftliche Einzugsermächtigungen können als SEPA-Lastschriftmandate weiter genutzt werden. Vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug werden wir Sie über den Wechsel vom Einzug per Einzugsermächtigungslastschrift auf den Einzug per SEPA-Basislastschrift unter Angabe von Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz auf dem Postweg unterrichten.
Ein neues Mandat muss nur erteilt werden, wenn sich Ihre Bankverbindung ändert. Bei Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Adresse ist zwar kein neues Mandat erforderlich, wir wären Ihnen allerdings dankbar, wenn Sie uns die Änderungen zur Pflege unserer Daten mitteilen würden.
Die Kreisstadt Homburg nimmt am SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nicht teil.
Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, muss dieses der Finanzbuchhaltung vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original vorliegen. Eine Übermittlung per E-Mail oder Fax ist nicht möglich.
Ein neues Mandat muss nur erteilt werden, wenn sich Ihre Bankverbindung ändert. Bei Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Adresse ist zwar kein neues Mandat erforderlich, wir wären Ihnen allerdings dankbar, wenn Sie uns die Änderungen zur Pflege unserer Daten mitteilen würden.
Ab dem 1. Februar 2014 wird das S€PA-Zahlverfahren mit Angabe der IBAN und BIC gemäß Beschluss der Europäischen Union zur gesetzlichen Pflicht. (EG) Nr. 924/2009“ (SEPA-Verordnung)
Downloads/Links
• SEPA-Informationen der Deutschen Bundesbank
Stadtkasse, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zuständige Mitarbeiter:
Herr Thorsten Walle, Tel. 06841 101 320
Herr Tim Hartmann, Tel. 06841 101 321
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