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Kreisstadt Homburg
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der
Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der
Vergnügungssteuer

Stand 01.01.2021

Vorwort

Die Kreisstadt Homburg, Am Forum 5, 66424 Homburg, erhebt für die in ihrem Gebiet vorhandenen Geldspielgeräte Vergnügungssteuer. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Im Besteuerungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z. B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind veränderte Daten, die nicht mehr einer Person zugeordnet werden können oder Daten, die durch Schutzmaßnahmen Rückschlüsse auf die Betroffenen ausschließen (anonymisierte oder pseudonymisierte Daten).

Wenn die Kreisstadt Homburg personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten z. B. erhebt, speichert, verwendet, weiterverarbeitet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Inhaltsverzeichnis

1.    Wer sind Ihre Ansprechpartner?    .................................................... 
2.   Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?   .................................................... 2
3.   Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?   .................................................... 2
4.   Wie verarbeiten wir diese Daten?   .................................................... 3
5.   Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?   .................................................... 3
6.   Wie lange speichern wir Ihre Daten?   .................................................... 3
7.   Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?   .................................................... 3
8.   Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?     4

1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Kreisstadt Homburg, vertreten durch den Oberbürgermeister, richten. Sie können diese Fragen auch unmittelbar an die innerhalb der Stadtverwaltung für die Festsetzung und Erhebung der Vergnügungssteuer zuständige Steuerabteilung bzw. Stadtkasse richten.

Die Kontaktdaten der Kreisstadt Homburg lauten:

• Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind, Tel. 06841/101-213, mailto: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
• Steuerabteilung: Michael Braß, Tel. 06841/101-310, mailto: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
• Stadtkasse: Thorsten Walle,Tel.06841/101-320, mailto: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Darüber hinaus können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Kreisstadt Homburg, Herrn Stefan Müller, Tel. 06841/101-232, mailto: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden.

2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Um unsere Aufgabe zu erfüllen, die Vergnügungssteuer nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Steuergesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten (§ 85 der Abgabenordnung).

Ihre personenbezogenen Daten werden in dem steuerlichen Verfahren verarbeitet bzw. weiterverarbeitet, zu dessen Zweck sie erhoben bzw. zu dessen Weiterverarbeitung sie übermittelt wurden (§§ 29b und 29c der Abgabenordnung). In den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen oder an uns übermittelten personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeiten (Weiterverarbeitung nach § 29c Absatz 1 der Abgabenordnung).

Beispiel zur Verarbeitung:
Sie informieren uns über Ihre neue Anschrift oder eine neue Bankverbindung. Diese Daten werden bei der Vergnügungssteuer verarbeitet.

Beispiel zur Weiterverarbeitung:
Bei der Vergnügungssteuer werden von dem Ordnungsamt Daten über Personen, die Geldspielgeräte aufgestellt haben, mitgeteilt. Wir verarbeiten die mitgeteilten Daten weiter, indem wir sie bei der Vergnügungssteuer im Steuerfestsetzungs- und Steuererhebungsverfahren berücksichtigen.

 

3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

• Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z. B.
• Vor- und Nachname,
• Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
• Geburtsdatum und -ort,
• Steuernummer, Buchungs- oder Kassenzeichen.

• Für die Festsetzung und Erhebung der Steuern erforderliche Informationen, z. B.
• Gerätenummer der Geldspielgeräte,
• Steuermäßigungstatbestände, Bankverbindung,
• Angaben über geleistete oder erstattete Steuern und Vorauszahlungen, Angaben über gestellte Anträge sowie Rechtsbehelfe.

Bei der Vergnügungssteuer erhalten wir Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie von Ihnen selbst, z. B. durch Ihre SEPA-Lastschriftmandate, Mitteilungen und Anträge, und verarbeiten diese weiter.

Schließlich erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind.

Beispiele:
- Angaben zum Sitz der Firma
- unser Ordnungsamt übermittelt uns Daten über bei Kontrollen festgestellte Geldspielgeräte.

Außerdem erhalten wir steuerrelevante Informationen von Steuerämtern anderer Kommunen.

Können wir einen steuerrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an die Nachlassgerichte bei der Ermittlung von Erben). Im Vollstreckungsverfahren können wir Daten bei Drittschuldnern (z. B. Kreditinstitut oder Arbeitgeber) erheben.

Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten.

 

4. Wie verarbeiten wir diese Daten?

Im weitgehend automationsgestützten Besteuerungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Steuer zugrunde gelegt. Die Auslieferung der Abgabenbescheide erfolgt durch die Deutsche Post AG (auch mittels E-Post). Dabei werden technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

 

5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir dann an andere Personen oder Stellen (z. B. an Finanzämter, Verwaltungsgerichte, Rechtsaufsichtsbehörden oder andere Behörden oder an Schadensbeteiligte) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

Beispiel:
- Mitteilung der Namen und Anschriften von Personen, die bei der Verwaltung der Vergnügungssteuer bekannt geworden sind, an andere Behörden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben;
- Auskunft über Namen und Anschriften von Personen an Behörden oder Schadensbeteiligte, wenn die Auskunft zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist.

 

6. Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind grundsätzlich die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung).

Wir dürfen Sie betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung).

 

7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

• Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Hundesteuer, das betroffene Veranlagungsjahr und ein Hinweis, ob es um die Festsetzung der Steuer oder um Zahlungsangelegenheiten geht) gemacht werden.

• Recht auf Berichtigung
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

• Recht auf Löschung
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. oben 6.).

• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z. B. gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung) besteht.

• Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (z. B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens).

• Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Saarland Beschwerde einlegen.

Die Kontaktdaten der Datenschutzaufsichtsbehörden finden Sie unter https://datenschutz.saarland.de.

Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten

In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (§§ 32c bis 321 der Abgabenordnung). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.

Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

 

8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?

Weitergehende Informationen können Sie

• dem BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom 12. Januar 2018 (siehe Bundessteuerblatt 2018 Teil I S. 183, und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerverwaltung & Steuerrecht - Abgabenordnung - BMF-Schreiben / Allgemeines) sowie

• der Broschüre „Steuern von A bis Z“ (siehe http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Service - Publikationen - Broschüren)

• dem Serviceportal Baden-Württemberg (siehe https://www.service-bw.de unter dem Stichwort Datenschutz)

• den Internetseiten der vorstehend aufgeführten Datenschutzaufsichtsbehörden entnehmen.

Die Vorschriften der Abgabenordnung finden Sie u.a. unter www.gesetze-im-internet.de/ao 1977/

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