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Allgemeine Informationen

 

Infos zu Hygienemaßnahmen und Maskenpflicht bei der Abwahl des Oberbürgermeisters der Kreisstadt Homburg am 28. November 2021

Die Kreisstadt Homburg gewährleistet am Wahltag durch organisatorische Vorkehrungen in allen Wahlräumen die Einhaltung der – inzwischen allgemein bekannten und praktizierten – Hygienemaßnahmen (u.a. Abstandsgebot, Laufwege, Desinfektionsmöglichkeiten). In den Wahllokalen werden entsprechende Beschilderungen angebracht, die auf die Regeln hinweisen. Die Stadt Homburg bittet alle Wählerinnen und Wähler, sich an die Maßnahmen zu halten, denn: Oberstes Ziel ist die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und die Gewährleistung eines hohen Infektionsschutzes für alle Wählerinnen und Wähler, alle Mitglieder der Wahlvorstände und alle Personen, die sich nach dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl in den Wahlräumen aufhalten.

Im Vorfeld wurden daher bereits zur Ende September 2021 stattgefunden Bundestagswahl Änderungen im Vergleich zu vorherigen Wahlen vorgenommen. Teilweise wurden die Standorte der bisherigen Wahllokale geändert, um die Vorgaben des Infektionsschutzes zu gewährleisten. Entsprechende Hinweise zur Änderung eines Wahllokales befinden sich auf den Wahlbenachrichtigungen, die allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zugegangen sind.

Die Mitglieder der Wahlvorstände steuern am Wahltag den Zugang zum Wahlraum, um die Stimmabgabe für alle Beteiligten möglichst sicher zu ermöglichen. Je nach Anzahl von Wählerinnen und Wählern, die ihre Stimme im Wahllokal abgeben, kann es daher zu Wartezeiten kommen.

Alle Wählerinnen und Wähler werden zudem gebeten, einen eigenen Stift zur Kennzeichnung ihres Stimmzettels ins Wahllokal mitzubringen. Sofern kein eigener Stift mitgebracht wird, erhält die Wählerin bzw. der Wähler einen Stift ausgehändigt. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren. Zudem werden im Wahllokal häufige Kontaktflächen regelmäßig desinfiziert.

Die Stadt Homburg bittet alle Wählerinnen und Wähler, die am 28. November 2021 ihre Stimme im Wahllokal abgeben möchten, diese Regelungen zu beachten und sich darauf einzustellen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

 

 

 

Kommunalwahlgesetz

Bürgerservice Saarland - KWG | Landesnorm Saarland | Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2019 | gültig ab: 11.01.2019

 

Kommunalwahlordnung

Bürgerservice Saarland - Inhaltsverzeichnis KWO | Landesnorm Saarland | Inhaltsverzeichnis | gültig ab: 08.02.2019

 

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