bild1

Rathaus (Navigation)

Das Wahllokal ist zur Stimmabgabe von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Auf Verlangen sind dem Wahlvorstand die Wahlbenachrichtigungskarte sowie Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Im Wahlraum erhält der Wähler einen Stimmzettel.

Nach Kennzeichnung des Stimmzettels, faltet der Wähler den Stimmzettel noch in der Wahlkabine in der Weise, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Ein Wahlumschlag ist nicht vorgesehen. Dann tritt er an den Tisch des Wahlvorstandes. Nach Eintragung des Stimmabgabevermerkes oder der Abgabe des Wahlscheines wird die Wahlurne freigegeben und der gefaltete Stimmzettel kann eingeworfen werden.

Hinweis auf die Verwendung von Cookies

Diese Webseite enthält Cookies, um die Nutzbarkeit zu verbessern. Wenn Sie die Webseite weiter nutzen möchten, akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Datenschutzhinweisen