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Das Wahllokal ist zur Stimmabgabe von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Auf Verlangen sind dem Wahlvorstand die Wahlbenachrichtigungskarte sowie Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Im Wahlraum erhält der Wähler einen Stimmzettel.
Nach Kennzeichnung des Stimmzettels, faltet der Wähler den Stimmzettel noch in der Wahlkabine in der Weise, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Ein Wahlumschlag ist nicht vorgesehen. Dann tritt er an den Tisch des Wahlvorstandes. Nach Eintragung des Stimmabgabevermerkes oder der Abgabe des Wahlscheines wird die Wahlurne freigegeben und der gefaltete Stimmzettel kann eingeworfen werden.