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Rathaus (Navigation)

Das Wahllokal ist zur Stimmabgabe von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Auf Verlangen sind dem Wahlvorstand die Wahlbenachrichtigungskarte sowie Personalausweis, Reisepass oder Identitätskarte vorzulegen.

Im Wahlraum erhält der Wähler einen Stimmzettel. Der Stimmzettel enthält die Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge mit Namen, Beruf und Anschrift. Jeder Wahlvorschlag ist außerdem mit dem Namen der Partei bezeichnet.

Der Wähler begibt sich in die Wahlkabine und kennzeichnet dort den Stimmzettel.

Bei der Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters hat jeder Wähler eine Stimme. Er gibt sie ab, indem er einen der auf dem Stimmzettel aufgeführten Wahlvorschläge ankreuzt oder auf sonst eindeutige Weise kennzeichnet.

Der Wähler faltet den Stimmzettel noch in der Wahlkabine und tritt an den Tisch des Wahlvorstandes. Nach Eintragung des Stimmabgabevermerkes oder der Abgabe des Wahlscheines wird die Wahlurne freigegeben und der Stimmzettel kann eingeworfen werden.

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