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In das Wählerverzeichnis sind alle zur Oberbürgermeisterwahl Wahlberechtigten eingetragen.
Das Wählerverzeichnis zur Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters der Kreisstadt Homburg (Saar) wird in der Zeit vom
27. Dezember 2007 - 28. Dezember 2007
während der Dienststunden von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr beim Bürgeramt, Rathaus, Am Forum 5, Zimmer 122, für Wahlberechtigte zur einsichtnahme bereitgehalten.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
Die oder der Wahlberechtigte kann verlangen, dass im Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist der Tag ihrer oder seiner Geburt unkenntlich gemacht wird.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist, spätestens am 28. Dezember 2007, 18.00 Uhr, beim Bürgeramt Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift erfolgen.