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Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 23. Dezember 2008 eine Wahlbenachrichtigung. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist die Anschrift Ihres Wahllokales vermerkt.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Im Wahllokal sind dem Wahlvorstand auf Verlangen die Wahlbenachrichtigungskarte und Personalausweis, Identitätskarte oder Reisepass vorzulegen.
Für eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am 27. Januar 2008 wird der Wählerin / dem Wähler die Wahlbenachrichtigungskarte nach der Stimmabgabe wieder ausgehändigt.
Näheres in der "Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen".
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