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Sie dürfen wählen, wenn Sie am Wahltag

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 13. Oktober 2007 mit Hauptwohnung in der Kreisstadt Homburg wohnen,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • ins Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein besitzen.

Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne das Wahlbüro der Kreisstadt Homburg.

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