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Sie dürfen wählen, wenn Sie am Wahltag
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 13. Oktober 2007 mit Hauptwohnung in der Kreisstadt Homburg wohnen,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- ins Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein besitzen.
Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne das Wahlbüro der Kreisstadt Homburg.