In diesem Bereich finden Sie Informationen zum Stadtrat der Kreisstadt Homburg. Diese Seiten wollen wir Zug um Zug ausbauen, um Sie umfassend über das Gremium selbst und seine Entscheidungen zu informieren.
Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit des Stadtrates sind im Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) gesetzlich geregelt.
Hiernach ist der Stadtrat die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das oberste Organ der Stadt. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Oberbürgermeister oder ein Ausschuss nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Hauptsatzung der Kreisstadt Homburg zuständig ist. Unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters, der das zweite zentrale Organ der kommunalen Selbstverwaltung ist, formuliert der Stadtrat die großen Linien der Kommunalpolitik und entscheidet in allen wesentlichen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belangen der Stadt: wo Kindergärten und Schulen entstehen, wie der Verkehr fließt, ob eine Sporthalle nötig wird und was Wohn- und was Industriegebiet sein soll. Damit nicht alle Angelegenheiten durch den gesamten Stadtrat entschieden werden müssen, gibt es mehrere Fachausschüsse aus Stadtratsmitgliedern, die innerhalb der durch die Hauptsatzung festgelegten Grenzen an Stelle des Stadtrates entscheiden können.
Die Tagesordnungen der Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse werden regelmäßig im Homburger Wochenspiegel sowie auf unserer Internetseite "Bekanntmachungen" bekanntgemacht.