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Genehmigungsverfahren/Zulassung/Eintragung Gewerbeanzeige – Betriebsaufnahme - Automatengewerbe
Verfahrensbeschreibung Typ: Aufsicht und Kontrolle Ergebnis des zu durchlaufenden Verfahrens: Registrierung der gewerblichen Aufstellung von Automaten
Formvorschrift/Formulare vorgegebenes Formular (GewA 1)
Zuständige Behörde Rechts- und Ordnungsamt,
Voraussetzungen für die Genehmigung, generelle Genehmigungshindernisse Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Wer die Aufstellung von Automaten (Waren-, Leistungs- und Unterhaltungsautomaten jeder Art) als selbständiges Gewerbe betreibt, muss die Anzeige allen Behörden erstatten, in deren Zuständigkeitsbereich Automaten aufgestellt werden. Die zuständige Behörde kann Angaben über den Aufstellungsort der einzelnen Automaten verlangen.
Fristen und Verfahrensdauern Gleichzeitig mit der Aufnahme des Gewerbes
Gebühren/Kosten SaarlGebG; Ziffer 151.2 GebVerz 5,10 – 51 EUR
Rechtsgrundlagen für das Genehmigungsverfahren § 14 Abs.1 GewO
Suchbegriffe zum Genehmigungsverfahren Gewerbeanmeldung, Gewerbeanzeige, Gewerbe, Automatenaufstellung,
Rechtliche Zuordnung Sicherheit und Ordnung
Ablaufbeschreibung im Internet www.saarland.de www.landesrecht.saarland.de

 

 

 

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