Kreisstadt Homburg (Saar)
Gemäß § 9 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWG) und § 6 Abs. 1 der Bundeswahlordnung in den jeweils zurzeit gültigen Fassungen sind für die voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfindende Bundestagswahl Wahlvorstände zu bilden.
Die Kreisstadt Homburg ist in 30 allgemeine Wahlbezirke und 15 Briefwahlbezirke eingeteilt, für die jeweils ein Wahlvorstand zu bilden ist.
Jeder Wahlvorstand besteht aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter und weiteren drei bis sieben Wahlberechtigten als Beisitzerinnen oder als Beisitzer. Diese sind möglichst aus den Wahlberechtigten der Gemeinde zu berufen.
Bei der Berufung von Wahlberechtigten als Mitglied eines Wahlvorstandes sind rechtzeitig eingehende Vorschläge der in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen zu berücksichtigen.
Die in der Kreisstadt Homburg vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, Vorschläge zur Besetzung der Wahlvorstände per Post oder per Mail (wahlamt@homburg.de) an die Kreisstadt Homburg, Am Forum 5, 66424 Homburg zu übermitteln.
Es sollte sichergestellt sein, dass die Vorgeschlagenen bereit sind, das Amt anzunehmen und am Wahltag auch zur Verfügung stehen.
Auch die Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt Homburg sind aufgefordert, ihr Interesse zu bekunden, ehrenamtlich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer eingesetzt zu werden.
Homburg, den 29. November 2024
Der Oberbürgermeister
Michael Forster