ARTmosphäre 2025: Anmeldungen noch bis 22. Juni möglich
Familien- und Kinderfest am 29. Juni: Alle Standplätze für den Kinderflohmarkt vergeben
Musiksommer am 13. und 14. Juni mit Changes und der Santana Coverband
Grünschnittplatz am 23. Juni geschlossen - Einschränkungen bereits am 21. Juni
Verlängerung der Allgemeinverfügung der Kreisstadt Homburg zur Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
auf Straßen und Plätzen der Kreisstadt Homburg betreffend das Areal Schloßberg
Sowie des Verbots des Verzehrs von Alkohol auf Straßen und Plätzen der Kreisstadt Homburg betreffend das Areal Schloßberg
Die Ortspolizeibehörde der Kreisstadt Homburg erlässt aufgrund der §§ 28 Abs. 1, 28a Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 9 des Infektionsschutzgesetzes (lfSG) in Verbindung mit Artikel 2 § 2 Abs. 4 sowie § 7 Abs. Ba der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) in der Fassung vom 02.04.21 in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) nachfolgende Allgemeinverfügung:
Die Ziffer 7.) der Allgemeinverfügung wird wie folgt neu gefasst:
"Die am 25.03.21 veröffentlichte Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des 16.05.21 außer Kraft."
Begründung:
Zur Begründung wird auf die weiterhin gültige Begründung der Ausgangsverfügung verwiesen.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Kreisstadt Homburg, Am Forum 1, 66424 Homburg oder bei dem Kreisrechtsausschuss des Saarpfalz-Kreises, Am Forum 5,66424 Homburg, erhoben werden.
Sie haben das Recht, gem. § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Str. 15, 66740, die Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu beantragen.
Homburg, 15.04.21
Der Oberbürgermeister