Topaktuell

Bis voraussichtlich 10. Mai wird die Kanalisation im Bereich der Wanderwege am Schlossberg umfassend saniert

Homburg radelt vom 30. Mai bis 19. Juni für ein gutes Klima!

Öffentliche Sitzung des Behindertenbeirates am 27. April 2026

Kleiderkammer bis 22. April geschlossen

Annahmestelle für Grüngut am 16. April geschlossen: Betrieb geht 18. April weiter

Webenheimer Straße für mehrere Wochen gesperrt: Baumaßnahmen führen zu Einschränkungen bis Ende Mai

Firma RMG leert Gelbe Tonnen in einigen Bereichen später: Ausfälle bei Fahrern führt nach Auskunft des zuständigen Unternehmens zu Verzögerungen

Standesamt schließt am 21. April etwas früher

Ausstellung von Melde- und Lebensbescheinigungen

Meldebescheinigung

Die Meldebehörde in der man mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist, stellt auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:

Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordens- und Künstlernamen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. Bescheinigungen für andere Personen können nur der betreffenden Person selbst schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.

Gebühr: 7,00 €

Benötigte Unterlagen:

Personalausweis oder Reisepass und ggf. Vollmacht

 

Meldebescheinigungen können auch  am Schnellschalter beantragt werden.