Topaktuell

Jägerhausstraße und Beeder Straße bis Mitte November gesperrt

Parkplatz am ehemaligen Hallenbad bis 9. Oktober gesperrt

Senioren-Kaffeenachmittag mit Tipps zum Schutz vor Betrug - Seniorenbeauftragte lädt für den 16. September ein

Kanalarbeiten in der Hauptstraße in Einöd führen zu halbseitiger Sperrung

Kostenloser Vortrag zum Thema Demenz im Homburger Rathaus am 28. September

Vornamensrecht

Die Eltern haben nicht nur ein Namensbestimmungsrecht, sondern auch ein Namensfindungsrecht. Die Namensgebung ist sicherlich modischen Entwicklungen unterworfen. Jedoch ist das Namensfindungsrecht nicht schrankenlos; auch ein erfundener Name muss als Vorname geeignet sein. Begriffe aus der Botanik, der Geographie und den Naturwissenschaften sind zugelassen. So kann ein Mädchen auch den Vornamen "Uragano-Mary" tragen. Familiennamen scheiden als Vornamen aus. Unzulässig ist es auch, Geschwistern denselben Vornamen als einzigen - Vornamen beizulegen.