Die städtische Kleiderkammer nimmt ab sofort vorübergehend keine Spenden mehr an.
Aufgrund eines Kanaleinbruches kommt es in der Neuen Industriestraße in der Zeit vom 7.10. voraussichtlich bis zum 31.10. zu Verkehrseinschränkungen.
Das Gewerbeamt bleibt aufgrund einer Fortbildungsmaßnahme am 10. und 11. November sowie einer Programmumstellung am 19. und 20. November ganztägig geschlossen.
1. Änderungssatzung
zur Satzung für den Jugendbeirat der Kreisstadt Homburg
vom 09. September 2021
______________________________________________________________________
Aufgrund des § 12 Abs. 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8./9. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341) hat der Stadtrat der Kreisstadt Homburg in seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Satzung für den Jugendbeirat der Kreisstadt Homburg vom 09. September 2021 wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Der Jugendbeirat besteht aus bis zu 20 Mitgliedern.“
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Homburg, den 17. Dezember 2021
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Michael Forster
(Bürgermeister)
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Veröffentlicht am: 21.12.2021 | Drucken