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Parkplatz am ehemaligen Hallenbad wird zur Osterkirmes gesperrt

Homburg radelt vom 30. Mai bis 19. Juni für ein gutes Klima!

Öffentliche Sitzung des Behindertenbeirates am 27. April 2026

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Vorstellung der Joe-Cocker-Story fällt aus

Wegen des Feiertages am 3. April wird der Wochenmarkt auf Donnerstag, 2. April, vorverlegt

Annahmestelle für Grüngut am 16. April geschlossen: Betrieb geht 18. April weiter

2. Änderungssatzung der örtlichen Bauvorschriften ( Satzung ) der Kreisstadt Homburg für das Gelände „Dell“ im Stadtteil Reiskirchen

2. Änderungssatzung
der örtlichen Bauvorschriften ( Satzung )
der Kreisstadt Homburg für das Gelände „Dell“
im Stadtteil Reiskirchen
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Gemäß § 85 Abs.1 Nr. 1 ff. der Bauordnung für das Saarland (Landesbauordnung – LBO) vom 04. Dezember 2019 ( Amtsbl. I 2020 S. 211, 760) in Verbindung mit § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 08./09 Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341) hat der Stadtrat der Kreisstadt Homburg in seiner Sitzung vom 16.Dezember 2021 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die örtlichen Bauvorschriften (Satzung) der Stadt Homburg für das Gelände „Dell“, Stadtteil Reiskirchen, vom 05. November 1970 in der Fassung der 1. Änderung vom 22. Oktober 1992 werden wie folgt geändert:

1. § 5 wird ersatzlos gestrichen

2. § 6 wird ersatzlos gestrichen

§ 2

Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Homburg, den 17. Dezember 2021

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

(Michael Forster)
Bürgermeister

Gem. § 12 Abs.6 S.1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Veröffentlicht am: 21.12.2021 | Drucken