Neue Termine für die Abfuhr von Sperrmüll sind erst ab Januar 2026 wieder möglich
Städtische Dienststellen bleiben zwischen dem 24. Dezember und 5. Januar geschlossen
Vollsperrung in der Karlstraße am 17. Dezember - Kranstellung führt zu kurzfristigen Einschränkungen
Stichtag 31.12.2025: Bürger/innen werden gebeten, den Zählerstand ihrer Garten-Wasserzähler an die Stadtentwässerung zu übermitteln
Vollsperrung in der Gerberstraße am 18. Dezember - Kranstellung führt zu kurzfristigen Einschränkungen
Neuer Müllabfallkalender für 2026 liegt aus
2. Änderungssatzung
der örtlichen Bauvorschriften ( Satzung )
der Kreisstadt Homburg für das Gelände „Dell“
im Stadtteil Reiskirchen
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Gemäß § 85 Abs.1 Nr. 1 ff. der Bauordnung für das Saarland (Landesbauordnung – LBO) vom 04. Dezember 2019 ( Amtsbl. I 2020 S. 211, 760) in Verbindung mit § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 08./09 Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341) hat der Stadtrat der Kreisstadt Homburg in seiner Sitzung vom 16.Dezember 2021 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die örtlichen Bauvorschriften (Satzung) der Stadt Homburg für das Gelände „Dell“, Stadtteil Reiskirchen, vom 05. November 1970 in der Fassung der 1. Änderung vom 22. Oktober 1992 werden wie folgt geändert:
1. § 5 wird ersatzlos gestrichen
2. § 6 wird ersatzlos gestrichen
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Homburg, den 17. Dezember 2021
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Michael Forster)
Bürgermeister
Gem. § 12 Abs.6 S.1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Veröffentlicht am: 21.12.2021 | Drucken
