Topaktuell

Die städtische Kleiderkammer nimmt ab sofort vorübergehend keine Spenden mehr an.

Standesamt am 19. November wegen Herbstfortbildung geschlossen

Advents-Shopping in Homburg – Verkaufsoffener Sonntag am 30. November

4. Öffentliche Mahnung Steuern

Kreisstadt Homburg (Saar)

 

 

Öffentliche Mahnung

 

Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 3. Rate der Gewerbesteuer-vorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Niederschlagswasser und Hundesteuer

einschließlich der ebenfalls bis zum 15. August 2025 fälligen Nachträge im Rückstand sind,

werden hiermit öffentlich gemahnt.

 

Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren

werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge –

unter Angabe des Kassenzeichens- auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto

zu überweisen.

 

Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten.

Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.

 

Ab dem 29.09.2025 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.

 

 

Homburg, den 17.09.2025

 

Der Oberbürgermeister

(Michael Forster)

 

 

 

  Veröffentlicht am: 18.09.2025 | Drucken