Topaktuell

Jägerhausstraße und Beeder Straße bis Mitte November gesperrt

Parkplatz am ehemaligen Hallenbad bis 9. Oktober gesperrt

Senioren-Kaffeenachmittag mit Tipps zum Schutz vor Betrug - Seniorenbeauftragte lädt für den 16. September ein

Wertstoffzentrum schließt am 11. September um 12 Uhr

5. Öffentliche Mahnung Steuern

Kreisstadt Homburg (Saar)

Öffentliche Mahnung

 

Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 3. Rate der Gewerbesteuer-vorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Niederschlagswasser und Hundesteuer

einschließlich der ebenfalls bis zum 15. August 2026 fälligen Nachträge im Rückstand sind,

werden hiermit öffentlich gemahnt.

 

Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren

werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge –

unter Angabe des Kassenzeichens- auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto

zu überweisen.

 

Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten.

Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.

 

Ab dem 21.09.2026 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.

 

 

Homburg, den 24.08.2026

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

(Manfred Rippel)

Bürgermeister

  Veröffentlicht am: 09.09.2026 | Drucken