Topaktuell

Neue Termine für die Abfuhr von Sperrmüll sind erst ab Januar 2026 wieder möglich

Städtische Dienststellen bleiben zwischen dem 24. Dezember und 5. Januar geschlossen

Vollsperrung in der Karlstraße am 17. Dezember - Kranstellung führt zu kurzfristigen Einschränkungen

Stichtag 31.12.2025: Bürger/innen werden gebeten, den Zählerstand ihrer Garten-Wasserzähler an die Stadtentwässerung zu übermitteln

Vollsperrung in der Gerberstraße am 18. Dezember - Kranstellung führt zu kurzfristigen Einschränkungen

Neuer Müllabfallkalender für 2026 liegt aus

9. Nachtragssatzung zur Satzung über die Festsetzung von Beitrags- und Gebührensätzen für die öffentliche Abwasseranlage der Kreisstadt Homburg

9. Nachtragssatzung zur Satzung über die Festsetzung von
Beitrags- und Gebührensätzen für die öffentliche Abwasseranlage
der Kreisstadt Homburg
Abwasserbeitrags- und Gebührensatzsatzung – AwBGSS –
vom 10. Dezember 1998
___________________________________________________________________

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Oktober 2022 (Amtsblatt I S. 1296), der §§ 1, 2, 4, 6 und 7 Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsblatt S. 691), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 16. Februar 2022 (Amtsblatt I S. 534) und des § 50 a des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2004 (Amtsbl. S. 1994), zuletzt geändert durch Artikel 173 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2022 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung über die Festsetzung von Beitrags- und Gebührensätzen für die öffentliche Abwasseranlage der Kreisstadt Homburg Abwasserbeitrags- und Gebührensatzsatzung – AwBGSS – vom 10. Dezember 1998, zuletzt geändert durch die Nachtragssatzung über die Festsetzung von Abwassergebührensätzen vom 16. Dezember 2021, wird wie folgt geändert:

§ 2 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

„Die Gebühr für die Reinigung von Sinkkästen beträgt je Reinigung 6,65 €.“

Artikel 2

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2022 in Kraft.

Homburg, den 16. Dezember 2022

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Michael Forster
(Bürgermeister)

Gem. § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Veröffentlicht am: 20.12.2022 | Drucken