Die Creos Deutschland GmbH plant im Zusammenhang mit dem Vorhaben „Neubau der Anschlussleitungen Kraftwerk Bexbach“ Vermessungsarbeiten im Gebiet der Kreis- und Universitätsstadt Homburg. Für die Durchführung ist es erforderlich, Grundstücke innerhalb des in der beigefügten Übersichtskarte dargestellten Untersuchungsbereiches vorübergehend zu betreten.
Nach § 44 Abs. 2 EnWG kann die Absicht zur Durchführung solcher Vorarbeiten den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie sonstigen Nutzungsberechtigten unmittelbar oder durch ortsübliche Bekanntmachung in den betroffenen Gemeinden bekannt gegeben werden.
Es erfolgt daher folgende ortsübliche Bekanntmachung.
Öffentliche Bekanntmachung
Ankündigung von Vermessungsarbeiten und Betretung von Grundstücken gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Vorhaben: „Neubau der Anschlussleitungen Kraftwerk Bexbach“
Vorhabenträger: Creos Deutschland GmbH, Am Zunderbaum 9, 66424 Homburg
Zur Vorbereitung der weiteren Planung des oben genannten Vorhabens werden im Gebiet der Kreis- und Universitätsstadt Homburg Vermessungsarbeiten durchgeführt. Die Arbeiten dienen insbesondere der Bestandsaufnahme sowie der lage- und höhenmäßigen Vermessung. Soweit erforderlich, können vorübergehend Markierungszeichen angebracht werden.
Die Arbeiten werden durch Mitarbeitende der Creos Deutschland GmbH und/oder durch von ihr beauftragte Fachunternehmen ausgeführt. Es handelt sich um Vorarbeiten; mit dieser Bekanntmachung wird keine Bauausführung angekündigt.
Zeitraum
Die Arbeiten beginnen frühestens am 01.10.2026 und werden voraussichtlich bis zum 31.12.2026 durchgeführt. Damit liegen sie im 4. Quartal 2026. Die einzelnen Grundstücke werden regelmäßig nur kurzzeitig und abhängig von Witterung und Arbeitsfortschritt betreten.
Betroffener Bereich
Der räumliche Untersuchungsbereich ist in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt. Nicht sämtliche Grundstücke innerhalb des dargestellten Bereichs müssen tatsächlich betreten werden.
Die Übersichtskarte ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.
Rechtsgrundlage und Betretung
Nach § 44 Abs. 1 EnWG haben Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Nutzungsberechtigte notwendige Vermessungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen und sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden. Die Absicht zur Durchführung wird hiermit gemäß § 44 Abs. 2 EnWG ortsüblich bekannt gemacht.
Für die Vermessungsarbeiten müssen die betroffenen Grundstücke, Wege und sonstigen Flächen zeitweise betreten werden. Die Arbeiten werden mit der gebotenen Sorgfalt und unter möglichst geringer Beeinträchtigung der Nutzung ausgeführt. Nach Abschluss werden vorübergehend in Anspruch genommene Bereiche in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt.
Schäden und Entschädigung
Sollten durch eine Maßnahme unmittelbare Vermögensnachteile entstehen, richtet sich die Entschädigung nach § 44 Abs. 3 EnWG. Etwaige Schäden bitten wir unverzüglich unter Angabe des betroffenen Grundstücks und – soweit möglich – mit geeigneten Nachweisen an die unten genannte Kontaktstelle zu melden.
Kontakt
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Ansprechpartner/in |
Silke Eifler |
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Telefon |
+49 (0)175 1825 487 |
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silke.eifler@creos-net.de
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Beauftragtes Büro |
Vermessungsbüro VT-DATA GmbH Ludwig-Erhard-Straße 18A 66877 Ramstein-Miesenbach Tel.: 06371 / 46 69 15 |
Homburg, den 02.09.2026
Creos Deutschland GmbH
Anlagen:
