Topaktuell

Neue Termine für die Abfuhr von Sperrmüll sind erst ab Januar 2026 wieder möglich

Städtische Dienststellen bleiben zwischen dem 24. Dezember und 5. Januar geschlossen

Vollsperrung in der Karlstraße am 17. Dezember - Kranstellung führt zu kurzfristigen Einschränkungen

Stichtag 31.12.2025: Bürger/innen werden gebeten, den Zählerstand ihrer Garten-Wasserzähler an die Stadtentwässerung zu übermitteln

Vollsperrung in der Gerberstraße am 18. Dezember - Kranstellung führt zu kurzfristigen Einschränkungen

Neuer Müllabfallkalender für 2026 liegt aus

Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) vom 17.12.2018 zur Festlegung eines Sperrgebietes zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit

Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) vom 17.12.2018
zur Festlegung eines Sperrgebietes zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit

Die Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 17.12.2018, die aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 der Kommission vom 26. Oktober 2007 mit Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2000/75/EG des Rates hinsichtlich der Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit erlassen wurde, wird auf Grundlage der Durchführungsverordnung (DVO) (EU) 2023/150 zur Änderung der DVO (EU) 2021/620 hiermit gem. § 49 Abs. 2 Nr. 2, 3 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG) aufgehoben.


Die Aufhebung wird hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht und mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag gem. § 41 Abs. 3 SVwVfG wirksam.

Saarbrücken, 06.02.2023

gez.

Dr. Scherer-Herr
Direktorin

Veröffentlicht am: 07.02.2023 | Drucken