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Ausgenommene Marktfläche 2023

Kreisstadt Homburg 14.11.2022


B E K A N N T M A C H U N G



Gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung über die Veranstaltung von Wochenmärkten, Volksfesten und Jahrmärkten in der Kreisstadt Homburg (Saar) –Marktsatzung – vom 13. Mai 2015, wird bekannt gemacht, dass für das Jahr 2023 eine Fläche von 40 m² in der Eisenbahnstraße, vor dem Anwesen 5-9, sowie in der Eisenbahnstraße vor Anwesen 29, eine Fläche von 25m² als Fläche für den Außenausschank von der Wochenmarktfläche ausgeschlossen wird.

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

(Michael Forster)
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 22.11.2022 | Drucken