Beteiligungsbericht 2023 liegt ab 5. Januar öffentlich aus
Grünschnittkarte für das Jahr 2026 ist erhältlich
Kleiderkammer nimmt derzeit keine Spenden an
Senioren-Faschingsnachmittage im Saalbau - Stadt Homburg lädt an zwei Terminen ein
Homburger Kulturkalender liegt ab sofort aus
Wertstoffzentrum derzeit telefonisch nicht erreichbar, aber normal geöffnet
Bei der Kreis- und Universitätsstadt Homburg ist durch Ablauf der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers das Amt der
Schiedsperson
ab 26.04.2019 neu zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst die Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten. Schiedsleute sind ehrenamtlich tätig. Ihre Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Wählbar zur Schiedsperson ist, wer
- die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt
- das 25. Lebensjahr vollendet hat
- mit Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Homburg gemeldet ist.
Die Schiedsperson wird vom Stadtrat der Kreisstadt Homburg nach Anhörung der Ortsräte gewählt. Der bisherige Amtsinhaber wird sich einer Wiederwahl stellen.
Interessierte Bürger richten Ihre Bewerbung bis zum 18. Januar 2019 an den Oberbürgermeister der Kreisstadt Homburg, Am Forum 5, 66424 Homburg.
Veröffentlicht am: 03.12.2018 | Drucken
