Beteiligungsbericht 2023 liegt ab 5. Januar öffentlich aus
Grünschnittkarte für das Jahr 2026 ist erhältlich
Kleiderkammer nimmt derzeit keine Spenden an
Senioren-Faschingsnachmittage im Saalbau - Stadt Homburg lädt an zwei Terminen ein
Homburger Kulturkalender liegt ab sofort aus
Wertstoffzentrum derzeit telefonisch nicht erreichbar, aber normal geöffnet
Kreisstadt Homburg
- B ü r g e r a m t -
B e k a n n t m a c h u n g
Nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung dürfen die Meldebehörden
Daten über Alters- und Ehejubiläen
nur übermitteln, wenn der / die Betroffene /n nicht widersprochen hat / haben.
Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten bitte ihren Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.
Homburg, den 31.01.2018
Der Oberbürgermeister
(Rüdiger Schneidewind)
Veröffentlicht am: 06.02.2018 | Drucken