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Gemischter Saarbrücker Damenchor gibt zum Internationalen Frauentag Konzert in Homburg
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Sprechstunde des Beauftragten für Menschen mit Behinderung am 11. März
Kreisstadt Homburg
- B ü r g e r a m t -
B e k a n n t m a c h u n g
Nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung dürfen die Meldebehörden
Daten über Alters- und Ehejubiläen
nur übermitteln, wenn der / die Betroffene /n nicht widersprochen hat / haben.
Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten bitte ihren Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.
Homburg, den 31.01.2018
Der Oberbürgermeister
(Rüdiger Schneidewind)
Veröffentlicht am: 06.02.2018 | Drucken