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Bekanntmachung öffentliche Mahnung 1. Quartal 2026

Kreisstadt Homburg (Saar)

 

Öffentliche Mahnung

 

Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 1. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Niederschlagswasser und Hundesteuer einschließlich der ebenfalls bis zum 15. Februar 2026 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.

Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge – unter Angabe des Kassenzeichens- auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.

Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten.
Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.

Ab dem 23.03.2026 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.


Homburg, den 04.03.2026


Der Oberbürgermeister

(Michael Forster)

  Veröffentlicht am: 10.03.2026 | Drucken