Topaktuell

Verbindung zwischen Unterer und Oberer Allee bis voraussichtlich 3. Juli gesperrt

Kanalbaumaßnahme in der Lagerstraße beginnt Mitte Juli

Aufgrund der aktuellen Hitze werden Bio-, Restmüll und Gelbe Tonne bereits ab 5 Uhr abgefahren

Familienführung am 1. Juli - Matthias Wachmann zeigt die Schlossberghöhlen

Teil der Karlsbergstraße tagsüber gesperrt - Einschränkungen vom 29. Juni bis Mitte Juli

Wertstoffzentrum am Freitag und Samstag nur vormittags geöffnet: Grünschnittannahme bei Firma Jakoby entfällt am Freitag

Bekanntmachung Planfeststellung für den Neubau eines Wartungsstützpunktes für Schienenfahrzeuge

Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Energie und Verkehr Saarland

Bekanntmachung

Planfeststellung gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 72 ff. Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG) für den Neubau eines Wartungsstützpunktes für Schienenfahrzeuge der vlexx GmbH mit Schienenverbindung zur Bahnstrecke 3282 (Homburg – Neunkirchen) einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs-, Ersatz, Schutz- und/oder Minimierungsmaßnahmen in der Gemarkung Homburg der Kreisstadt Homburg (Saar) auf dem Gebiet des Saarpfalzkreises.
Die vlexx GmbH, Mombacher Straße 36, 55122 Mainz hat für das o.g. Bauvorhaben den Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zurückgezogen.

Das Planfeststellungsverfahren ist eingestellt. Die seit Auslegung der Planunterlagen bestehende Veränderungssperre ist aufgehoben. Baubeschränkungen auf den betroffenen Grundstücken sind außer Kraft getreten.

Das Vorkaufsrecht des Vorhabenträgers an den vom Plan betroffenen Flächen ist erloschen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird im Internet über das zentrale UVP-Portal des Saarlandes (https://uvp-verbund.de/startseite) zugänglich gemacht.

Saarbrücken, den 18.07.2018 Homburg, den 06.08.2018


SAARLAND
Ministerium für Wirtschaft, Der Oberbürgermeister
Arbeit, Energie und Verkehr Rüdiger Schneidewind
- Anhörungsbehörde –
Im Auftrag
Uwe Werner
(Ministerialrat)

Veröffentlicht am: 14.08.2018 | Drucken