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Jägerhausstraße und Beeder Straße bis Mitte November gesperrt

Parkplatz am ehemaligen Hallenbad bis 9. Oktober gesperrt

Senioren-Kaffeenachmittag mit Tipps zum Schutz vor Betrug - Seniorenbeauftragte lädt für den 16. September ein

Wertstoffzentrum schließt am 11. September um 12 Uhr

Kanalarbeiten in der Hauptstraße in Einöd führen zu halbseitiger Sperrung

Kostenloser Vortrag zum Thema Demenz im Homburger Rathaus am 28. September

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Kreisstadt Homburg für die Amtszeit vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Neunkirchen und den Strafkammern des Landgerichts Saarbrücken

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in der Sitzung am 21. Juni 2018 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Saarbrücken und das Amtsgericht Neunkirchen gefasst.

Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

Montag, den 09. Juli 2018 bis Freitag, den 13. Juli 2018,

zu jedermanns Einsicht im

Rathaus Homburg, Am Forum 5, 66424 Homburg, Zimmer 208

während der Dienststunden aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll in Zimmer 208 Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Homburg, den 25. Juni 2018

Der Oberbürgermeister

Rüdiger Schneidewind

Veröffentlicht am: 03.07.2018 | Drucken