Verbindung zwischen Unterer und Oberer Allee bis voraussichtlich 3. Juli gesperrt
Kanalbaumaßnahme in der Lagerstraße beginnt Mitte Juli
Aufgrund der aktuellen Hitze werden Bio-, Restmüll und Gelbe Tonne bereits ab 5 Uhr abgefahren
Wertstoffzentrum am Freitag von 8 bis 12 Uhr geöffnet - Grünschnittannahme bei der Firma Jacoby entfällt am 26. Juni
Familienführung am 1. Juli - Matthias Wachmann zeigt die Schlossberghöhlen
Teil der Karlsbergstraße tagsüber gesperrt - Einschränkungen vom 29. Juni bis Mitte Juli
Jagdgenossenschaft 66424 Homburg-Einöd, 01.04.2026
Homburg-Einöd
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Jagdvorsteher: Otto Zimmermann
Ernstweiler Straße 12
66424 Homburg-Einöd
Tel. 06848-6162
Schriftführer: Thomas Lebong
Hauptstraße 70
66424 Homburg-Einöd
Tel. 0170-11 66 429
thomas-lebong@t-online.de
Genossenschaftsversammlung 2025/26
Hiermit werden alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Einöd zur Genossenschaftsversammlung 2025/26 am Donnerstag, dem 23. April 2026, um 19.30 Uhr im Gasthaus „Dasch“, Hauptstraße 73, 66424 Einöd eingeladen.
(Veranstaltungsort geändert am 20.04.2026: Restaurant und Hotel "Saigon", Websheimer Str. 1, 66424 Homburg.)
Tagesordnung:
01. Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher
02. Tätigkeitsbericht des Jagdvorstehers
03. Kassenbericht u. Haushaltsabschluss 2025/26
04. Bericht der Kassenprüfer
05. Entlastung des Vorstandes und Schriftführers
06. Beschluss über die Verwendung des Jagderlöses 2025/26
07. Genehmigung des Haushaltsplans 2026/27
08. Bericht der Jagdpächter
09. Verschiedenes – Termine –
Jagdgenossen, die an der Versammlung nicht teilnehmen können, haben die Möglichkeit ihr Stimmrecht mit einer schriftlichen Vollmacht, die der gesetzlichen Form bedarf, durch einen anderen Jagdgenossen ausüben zu lassen.
Die Niederschrift der Versammlung liegt vom 08.05.2026 bis 22.05.2026 beim Jagdvorsteher Otto Zimmermann, Ernstweilerstraße 12, 66424 Homburg-Einöd sowie bei Schriftführer Thomas Lebong, Hauptstraße 70, 66424 Homburg-Einöd zur Einsichtnahme aus.
Jagdgenossen, die dem Beschluss, den Jagderlös als Rücklage zu verwenden, nicht zugestimmt haben, können die Auszahlung ihres Anteils beantragen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zu Protokoll beim Jagdvorsteher geltend gemacht wird.
Einöd, den 01. April 2026
gez.
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(0. Zimmermann)
Jagdvorsteher
