Topaktuell

Verbindung zwischen Unterer und Oberer Allee bis voraussichtlich 3. Juli gesperrt

Kanalbaumaßnahme in der Lagerstraße beginnt Mitte Juli

Aufgrund der aktuellen Hitze werden Bio-, Restmüll und Gelbe Tonne bereits ab 5 Uhr abgefahren

Teil der Karlsbergstraße tagsüber gesperrt - Einschränkungen vom 29. Juni bis Mitte Juli

Teil des Kiefernwegs gesperrt: Einschränkungen aufgrund eines Straßeneinbruchs

Annahmestelle für Grüngut am 23. Juli geschlossen

Teil der Karlsbergstraße tagsüber gesperrt: Einschränkungen noch bis Mitte Juli

Jagdgenossenschaften Homburg-Beeden-Schwarzenbach-Wörschweiler, Bruchhof-Sanddorf und Erbach-Reiskirchen

Jagdgenossenschaften

Homburg-Beeden-Schwarzenbach-Wörschweiler

Bruchhof-Sanddorf

Erbach-Reiskirchen                                                                                                                                                         Homburg, 18. Februar 2025

 

 

Bekanntmachung

 

Versammlung

 

der Jagdgenossenschaften Homburg-Beeden-Schwarzenbach-Wörschweiler,

Bruchhof-Sanddorf und Erbach-Reiskirchen

 

 

Hiermit werden alle Mitglieder der vorgenannten Jagdgenossenschaften zu einer nichtöffentlichen Genossenschaftsversammlung

 

am Dienstag, dem 11. März 2025, 19.00 Uhr,

im Reiskircher Hof, Richardstraße 70, 66424 Homburg

 

eingeladen.

 

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

 

  1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher
  2. Ehrung der Toten
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Prüfung der Niederschrift der Genossenschaftsversammlung vom 14. März 2024
  5. Prüfung und Annahme der Kassenberichte
  6. Bericht Jagdvorsteher 2024
  7. Entlastung des Vorstandes
  8. Bericht aus dem Revier
  9. Verwendung des Jagdpachterlöses
  10. Nachwahl für einen Beisitzer
  11. Prüfung und Genehmigung der Haushaltspläne
  12. Abrundungsvertrag mit SFL
  13. Revierkarten
  14. Jagdfläche Klosterberg Wörschweiler
  15. Aktuelles nach Veröffentlichung der Tagesordnung

 

Jagdgenossen, die an der Versammlung nicht teilnehmen können, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht mit einer schriftlichen Vollmacht, die der gesetzlichen Form bedarf, durch einen anderen Jagdgenossen ausüben zu lassen.

 

Der Jagdvorsteher

 

 

gez. Wolfgang Heintz

  Veröffentlicht am: 25.02.2025 | Drucken