Topaktuell

Neue Termine für die Abfuhr von Sperrmüll sind erst ab Januar 2026 wieder möglich

Städtische Dienststellen bleiben zwischen dem 24. Dezember und 5. Januar geschlossen

Stichtag 31.12.2025: Bürger/innen werden gebeten, den Zählerstand ihrer Garten-Wasserzähler an die Stadtentwässerung zu übermitteln

Neuer Müllabfallkalender für 2026 liegt aus

Beteiligungsbericht 2023 liegt ab 5. Januar öffentlich aus

Personalausweisgebühren ändern sich ab dem 01.01.2026

Niederschrift der Fischereigenossenschaft Homburg liegt zur Einsichtnahme aus

Fischereigenossenschaft Homburg Homburg, den 8. Oktober 2024

Bekanntmachung

Die Niederschrift über die Versammlung der Fischereigenossenschaft Homburg liegt ab 09. Oktober 2024, zwei Wochen lang, bei der Stadtverwaltung Homburg, Abteilung Liegenschaften, Zimmer 606, während der Öffnungszeiten, zur Einsichtnahme durch die Fischereigenossen aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Beschluss der Fischereigenossenschaftsversammlung vom 21. März 2024 der Reinertrag aus der Fischereiverpachtung für die Bildung einer Rücklage verwendet wird.

Fischereigenossen, die diesem Beschluss nicht zugestimmt haben, können die Auszahlung ihres Anteiles beantragen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vorstand geltend gemacht wird.


Der Vorsitzende


gez. Helmut Guth

  Veröffentlicht am: 08.10.2024 | Drucken