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Fischereigenossenschaft Homburg, den 10. Juli 2019
Homburg
Bekanntmachung
Die Niederschrift über die Versammlung der Fischereigenossenschaft Homburg liegt
ab 22. Juli 2019, zwei Wochen lang,
bei der Stadtverwaltung Homburg,
Abteilung Liegenschaften und Gebäudemanagement, Zimmer 404,
während der Öffnungszeiten,
zur Einsichtnahme durch die Fischereigenossen aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Beschluss der Fischereigenossenschaftsversammlung vom 19. März 2019 der Reinertrag aus der Fischereiverpachtung 2018/2019 für die Bildung einer Rücklage verwendet wird.
Fischereigenossen, die diesem Beschluss nicht zugestimmt haben, können die Auszahlung ihres Anteiles beantragen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vorstand geltend gemacht wird.
Der Vorsitzende
gez. Helmut Guth
Veröffentlicht am: 16.07.2019 | Drucken
