Fischereigenossenschaft Homburg Homburg, den 3. März 2026
Bekanntmachung
Die Niederschrift über die Versammlung der Fischereigenossenschaft Homburg liegt
ab 03. März 2026, zwei Wochen lang,
bei der Stadtverwaltung Homburg, Abteilung Liegenschaften,
Zimmer 404, während der Öffnungszeiten, zur Einsichtnahme durch die Fischereigenossen aus.
Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Beschluss der Fischereigenossenschaftsversammlung vom 10. März 2025 der Reinertrag aus der Fischereiverpachtung für die Bildung einer Rücklage verwendet wird.
Fischereigenossen, die diesem Beschluss nicht zugestimmt haben, können die Auszahlung ihres Anteiles beantragen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vorstand geltend gemacht wird.
Der Vorsitzende
gez. Helmut Guth
