Topaktuell

Kanalbaumaßnahme in der Lagerstraße beginnt Mitte Juli

Annahmestelle für Grüngut am 23. Juli geschlossen

Städtische Kleiderkammer vom 27. Juli bis 14. August geschlossen

Jägerhausstraße und Beeder Straße am 15. Juli gesperrt

Öffentliche Mahnung 2. Quartal 2026

Kreisstadt Homburg (Saar)

 

Öffentliche Mahnung

 

Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 2. Rate der Gewerbesteuer-vorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Niederschlagswasser und Hundesteuer

einschließlich der ebenfalls bis zum 15. Mai 2026 fälligen Nachträge im Rückstand sind,

werden hiermit öffentlich gemahnt.

 

Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren

werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge –

unter Angabe des Kassenzeichens- auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto

zu überweisen.

 

Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten.

Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.

 

Ab dem 22.06.2026 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.

 

Homburg, den 27.05.2026

 

Der Oberbürgermeister

(Michael Forster)

 

 

 

  Veröffentlicht am: 01.06.2026 | Drucken