Topaktuell

Bis voraussichtlich 10. Mai wird die Kanalisation im Bereich der Wanderwege am Schlossberg umfassend saniert

Homburg radelt vom 30. Mai bis 19. Juni für ein gutes Klima!

Webenheimer Straße für mehrere Wochen gesperrt: Baumaßnahmen führen zu Einschränkungen bis Ende Mai

Mögliche Verkehrsbeeinträchtigungen in der Fruchthallstraße im Zuge der Baumaßnahme.

Tourist-Info und Stadtbusbüro am 2. Mai geschlossen

Korrektur im Abfuhrplan der Gelben Tonne: Am 2. Mai wird nicht die Tour 2, sondern die Tour 3 abgefahren.

Aufgrund einer Veranstaltung wird die Gerberstraße vom 1. Mai bis 2. Mai in einem Teilstück vollständig gesperrt

Öffentliche Mahnung: 3. Rate der Steuern

Kreisstadt Homburg (Saar)

Öffentliche Mahnung

Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 3. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren einschließlich der ebenfalls bis zum 15. August 2017 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.

Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge – unter Angabe des Kassenzeichens- auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.

Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten.
Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.

Ab dem 25. September 2017 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.

Homburg, den 04. September 2017

Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister
Kreisstadt Homburg ( Saar )

Veröffentlicht am: 12.09.2017 | Drucken