Topaktuell

Die städtische Kleiderkammer nimmt vorübergehend keine Spenden mehr an.

Die für Sonntag, 7. Dezember, 20 Uhr, vorgesehene Drohnenlichtshow zum Abschluss des Nikolausmarktes wird witterungsbedingt auf Freitag, 18.15 Uhr vorverlegt.

Rathaus samt Nebenstellen am 5. Dezember zwischen 9.30 und 12 Uhr geschlossen

„Kein Platz für Gewalt“ - Homburg setzt ein Zeichen zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen

Neue Termine für die Abfuhr von Sperrmüll sind erst ab Januar 2026 wieder möglich

Homburger Weihnachtsflohmarkt am 6. Dezember

Öffentliche Mahnung Steuern

Kreisstadt Homburg (Saar)

 

 

Öffentliche Mahnung

 

 

Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 1. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren einschließlich der ebenfalls bis zum 15. Februar 2024 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.

Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge – unter Angabe des Kassenzeichens- auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.

Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten. Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.

Ab dem 25. März 2024 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.

 

Homburg, den 01. März 2024

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

(Michael Forster)

Bürgermeister

 

 

  Veröffentlicht am: 08.03.2024 | Drucken